Stärkung der Marktposition durch Umwandlung in eine europäische Aktiengesellschaft
Eine Societas Europaea (SE) ist eine europäische Rechtsform, die 2001 eingeführt wurde und seitdem von international ausgerichteten Unternehmen immer häufiger genutzt wird. Der größte Unterschied zur Aktiengesellschaft (AG) besteht darin, dass eine SE in der gesamten Europäischen Union anerkannt wird. Eine SE bietet zudem mehr Flexibilität in Bezug auf die Verwaltung und das Management des Unternehmens, so werden grenzüberschreitende Geschäfte aber auch Fusionen und Übernahmen leichter.
Die Umfirmierung in eine SE bietet Peter Huber Kältemaschinenbau weitere Vorteile. Das Unternehmen kann nun einfacher auf die Bedürfnisse seiner internationalen Kunden eingehen, da die Rechtsform einer SE eine bessere internationale Präsenz bietet und das Unternehmen seine Geschäfte einfacher auf den internationalen Markt ausweiten kann. Die Rechtsform einer SE bietet zudem eine höhere Glaubwürdigkeit und Reputation für das Unternehmen auf internationaler Ebene. Die SE ist die bevorzugte Rechtsform für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind oder eine europäische Dimension haben.
„Die Umfirmierung zu einer Societas Europaea ist ein wichtiger Schritt für unser Unternehmen. Wir sind davon überzeugt, dass wir unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken können und unsere Position als Technologieführer für Temperiergeräte in Europa und weltweit festigen werden“, sagt Vorstandsvorsitzender Daniel Huber.
Für Kunden und Mitarbeiter ändert sich durch die Umfirmierung nichts. Das Unternehmen wird weiterhin hochwertige Temperierlösungen am Hauptsitz in Offenburg herstellen und seine Geschäfte wie gewohnt durchführen. Die Umfirmierung hat keinen Einfluss auf bestehende Verträge, Garantien oder Verpflichtungen des Unternehmens. Huber bleibt der gewohnt zuverlässige Partner für hochgenaues Temperieren in Forschung und Industrie von ‐125 bis +425 °C.