Nachhaltige und zukunftssichere Temperierlösungen

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Wir präsentieren unser komplett erneuertes Produktsortiment, das sich ganz der nachhaltigen und 100% zukunftssicheren Temperiertechnik widmet. Ab sofort sind alle Temperiergeräte standardmäßig mit natürlichen Kältemitteln ausgestattet. Unsere Produkte orientieren sich an den Standards von morgen und erfüllen bereits heute die strengsten Anforderungen der EU F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573. In diesem Beitrag erhalten Sie Informationen über unsere umweltfreundlichen Temperierlösungen und die gesetzlichen Hintergründe.

 

Zukunftssichere Temperiertechnik – Ihre Entscheidung für morgen

Als führender Anbieter von hochpräzisen Temperiersystemen haben wir proaktiv auf die regulatorischen Änderungen der EU F-Gase-Verordnung reagiert. Stand heute bieten wir als einziger Hersteller im Bereich der Flüssigkeitstemperierung 100% zukunftssichere, klimaverträgliche und nachhaltige Temperierlösungen in allen Leistungsklassen an. Die meisten Umwälzthermostate und -kühler sind bereits seit Jahren serienmäßig mit natürlichen Kältemitteln ausgerüstet, die mit GWP-Werten von kleiner als 10 weit unter der festgelegten Grenze von 150 liegen. Folglich sind Huber-Geräte nicht nur konform mit den aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Vorgaben, sondern auch eine nachhaltige Wahl für unsere Kunden. 

Wir sind Vorreiter in der Branche, denn bereits 1976 haben wir die ersten Produkte mit natürlichen Kältemitteln auf den Markt gebracht. Dementsprechend sind viele Huber-Produkte schon seit Jahrzehnten standardmäßig mit natürlichen Kältemitteln ausgestattet. Zu diesen Geräten zählen unter anderem die beliebten Modellreihen Ministat, Minichiller, KISS/CC, Petite Fleur, Tango und viele weitere. Der konkrete GWP-Wert kann jederzeit dem jeweiligen Gerätedatenblatt entnommen werden.

In einer Zeit wachsender ökologischer Verantwortung setzen wir auf nachhaltige Technik, die sich an den Standards von morgen orientiert. Die Temperierlösungen mit natürlichen Kältemitteln sind darauf ausgelegt, langfristige Investitionssicherheit zu bieten – unabhängig davon, welche Umweltauflagen und gesetzlichen Einschränkungen in den kommenden Jahren folgen werden.
 

Natürliche Kältemittel im Fokus

Mit der jetzt erfolgten Sortimentsanpassung rücken die Modelle mit natürlichen Kältemitteln noch mehr in den Fokus. Ab sofort werden diese Modelle zum Standard, d.h. Geräte mit synthetischen Kältemitteln werden nur noch übergangsweise mitgeführt. Nutzen Sie bitte die Filtermöglichkeit für “Natürliches Kältemittel” oder erfragen Sie bei Bedarf die Bestellnummern.

Ihre Vorteile mit natürlichen Kältemitteln:
  • 100 % zukunftssichere Investition
  • Planungssicherheit bzgl. gesetzlicher Vorgaben
  • Wartung und Reparatur langfristig sichergestellt
  • Klimaverträglich mit minimalem GWP
  • Moderne Kältetechnik mit bestem Wirkungsgrad
  • Reduzierter Energieverbrauch
     

Green Line

Viele Modelle sind inzwischen auch als „Green Line“-Variante mit CO2 Kältemittel (R-744) erhältlich. Der Kältekreislauf dieser Geräte hat kein Ozonabbaupotenzial (ODP = 0), ein vernachlässigbares Treibhauspotenzial (GWP = 1) und das Kältemittel ist nicht brennbar. 

Mit den nachhaltigen Temperierlösungen von Huber sind Sie für zukünftige Herausforderungen bestens gerüstet und können sicher sein, dass Ihre Anlagen höchsten Umwelt- und Effizienzstandards entsprechen. Erfahren Sie mehr über unsere umweltfreundlichen Lösungen und entdecken Sie die gesamte Produktpalette:
 

Nachhaltige Temperiertechnik entdecken

Übergangsfrist bis 2027 – Geräte mit synthetischen Kältemitteln weiterhin erhältlich

Die neue EU-Verordnung sieht eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2027 vor, in der Geräte mit synthetischen Kältemitteln weiterhin verkauft werden dürfen. Selbstverständlich möchte die Peter Huber Kältemaschinenbau SE größtmögliche Flexibilität bieten, daher sind diese Modelle weiterhin erhältlich. Es empfiehlt sich jedoch, schon heute auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen. Damit sichern Sie sich nicht nur eine nachhaltige Lösung, sondern auch langfristige Vorteile, zum Beispiel bei zukünftigen Wartungen und Reparaturen, bei denen von der guten Verfügbarkeit natürlicher Kältemittel profitiert werden kann.
 

Hintergrundinformationen zur (EU) 2024/573 Verordnung

Die Europäische Union hat am 11. März 2024 die neue Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase veröffentlicht. Ziel der neuen Verordnung ist es, die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) zu reduzieren, um die Treibhausgasemissionen weiter zu senken und so einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten.

  1. Phase-down: Die Gesamtmenge an fluorierten Treibhausgasen, die in der EU in Verkehr gebracht werden darf, wird schrittweise reduziert. Ziel ist ein vollständiger Ausstieg bis 2050.
  2. Inverkehrbringungsverbote: Der Einsatz bestimmter Kältemittel je nach Anwendung und Treibhauspotenzial (GWP) wird untersagt. Die Verordnung sieht verschiedene Kategorien für Produkte mit Kältemaschinen vor. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Zeitpunkte, ab welchen lediglich Geräte mit GWP kleiner als 150 in Verkehr gebracht werden dürfen.
  • Kategorie 5: Einführung zum 01.01.2030
  • Kategorie 7: Einführung zum 01.01.2027
  • Kategorie 4: Einführung zum 01.01.2025 

Die Kälteprodukte der Peter Huber Kältemaschinenbau SE werden in weiten Teilen der Kategorie 7 zugeordnet. Dies bedeutet, dass Huber ab dem 1. Januar 2027 nur noch Temperiergeräte mit einem GWP-Wert von unter 150 in Verkehr bringen darf. Im Gegenzug ist es grundsätzlich weiterhin möglich, Geräte mit synthetischen Kältemitteln bis zum o.g. Zeitpunkt anzubieten und zu verkaufen.
 

Im Detail werden Huber-Geräte wie folgt von der Behörde eingestuft:

Kategorie 7 mit Beschränkung ab dem 01.01.2027:

Alle Kältegeräte, bei denen die Wärmeübertragung mittels einer umgewälzten Temperierflüssigkeit erfolgt, gelten per EU-Verordnung als Kühler und werden in Kategorie 7 eingestuft. Diese Definition betrifft fast das gesamtes Produktsortiment, da sowohl Umwälzkühler sowie klassische Kälte-Umwälzthermostate mit offenem Bad und unsere Unistate/Unimotive sowie "Eintauchkühler", die in einem Bad zur Gegenkühlung eingesetzt werden, zu dieser Gruppe zählen.

Kategorie 4 mit Beschränkung ab dem 01.01.2025:

Eintauchkühler die für Kontaktkühlung eingesetzt werden, fallen in die Kategorie 4, da diese nicht mit einer umgewälzten Temperierflüssigkeit kühlen. Diese Modelle dürfen ab dem 01.01.2025 nicht mehr mit synthetischen Kältemitteln in Verkehr gebracht werden.